2coach Personal- und Unternehmensberatung Roger Henrichs
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zuletzt aktualisiert: September 2024
Für alle Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch 2coach an den Auftraggeber ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von 2coach schriftlich bestätigt werden.
Anmeldungen sind telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder per Telefax möglich. Jede Anmeldung wird von 2coach schriftlich bestätigt und ist erst dann für beide Teile verbindlich.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Abweichungen von den Abbildungen und Beschreibungen usw. sowie Irrtum behalten wir uns vor.
Es gelten die im aktuellen Angebot genannten Preise, Teilnehmergebühren bzw. Honorare für den Beratertag. Alle genannten Preise/Honorare verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. oder, wenn angegeben, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bei Veranstaltungen von 2coach schließen die Preise die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen (z. B. PCs) mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Preisminderung.
2coach wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. 2coach behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichwertige Ersatzreferenten/Trainer einzusetzen und – mit rechtzeitiger Vorankündigung – Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Bei Terminverschiebungen, die durch 2coach vorgenommen wurden, hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.
Einzelheiten eines Beratungsauftrages werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt, der in Form eines schriftlichen Angebots von 2coach an den Auftraggeber gesandt und vom Auftraggeber schriftlich angenommen wird. Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs oder die Erstellung von Gutachten und anderen Werken. Die Leistungen von 2coach sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann diese Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von 2coach darf kein Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Software, die in den Seminaren von 2coach eingesetzt wird. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der in der Veranstaltung verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen. Von den Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstaltungsleiters auf Rechnern von 2coach verwendet werden. Soweit die im Rahmen eines Beratungsauftrages erzielten Arbeitsergebnisse urheberrechtlichen Schutz genießen, bleibt 2coach Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu folgenden Bedingungen: Der Auftraggeber darf die im Rahmen eines Beratungsvertrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwenden und nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von 2coach in irgendeiner Form reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeiten, vervielfältigen, verbreiten oder für öffentliche Wiedergaben benutzen. Im Rahmen von Beratungsleistungen entstandene Arbeitsergebnisse, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen durch Unternehmen, die mit dem Auftraggeber verbunden sind, nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit 2coach genutzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den urheberrechtlichen Schutz bei von ihm durchgeführten Veranstaltungen entsprechend der vorstehenden Absätze sicherzustellen, indem er die Teilnehmerunterlagen entsprechend ausgestaltet und die Teilnehmer zu Beginn einer Veranstaltung auf die bestehenden Urheberrechte von 2coach hinweist.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten sind durch die Teilnehmer zu tragen. Durch eine Absage von Seiten des Teilnehmers entstehende Kosten sind vom absagenden Teilnehmer zu tragen.
2coach stellt die Rechnungen in der ersten Woche nach Auftragserledigung – bei Seminaren spätestens 1 Woche vor Beginn – zu. Rechnungen werden unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt fällig. Von 2coach nicht schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Vertragspartner weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten.
2coach kann vom Vertrag zurücktreten, falls eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Trainers/Beraters oder aus technischen Gründen ausfallen muss. 2coach wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechts versuchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Für Unternehmen: Absagen der Vertragspartner müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Für Absagen, die bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei 2coach eingehen, wird die Hälfte der Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei uns. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer aus dem Unternehmen zu benennen. Für Privatpersonen: Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit möglich. Bei einem Rücktritt bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird keine Bearbeitungsgebühr und keine Rücktrittsgebühr erhoben. Bei späterem Rücktritt wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben, jedoch keine Rücktrittsgebühr. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten ist eine ordentliche Kündigung erstmals spätestens zum Ablauf von sechs Monaten nach Veranstaltungsbeginn und danach in Intervallen, die jeweils längstens sechs Monate betragen, möglich. Die Frist für die Kündigungserklärung beträgt sechs Wochen bis zum Ende des jeweiligen Intervalls. Strengere gesetzliche Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, ist 2coach berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Käufer eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.
Der Käufer hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der/des Veranstaltung/Ausbildungseinheit/Seminars schriftlich vorzutragen. Bei berechtigten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Wiederholung des Seminars, nach unserem Ermessen.
2coach haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, denen sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient, jedoch nicht über den Auftragswert hinaus. Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden (wie z. B. Mangelfolgeschaden) wird nicht ersetzt. Ansprüche wie Wandlung und Minderung, Erstattung von Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen.
2coach ist berechtigt, alle bei Vertragsabwicklung bekannt gewordenen persönlichen Daten für eigene Zwecke zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte wird nur bei Einwilligung des Betroffenen durchgeführt. Im Rahmen eines Beratungsauftrages ist 2coach befugt, die ihr zum Zwecke des Auftrages anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Hamburg bzw. das für Hamburg zuständige Gericht. Ist der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, so gilt Hamburg als Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren gemäß § 688 ff. der ZPO vereinbart.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gilt eine in ihrem Sinne nahe kommende zulässige Bestimmung als vereinbart. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.